Nach der Abmeldung dürfen die Kennzeichen nicht mehr am Fahrzeug angebracht sein. Sie können sie jedoch aufbewahren, falls Sie sie für spätere Zwecke benötigen oder entsorgen möchten.
Nach der Abmeldung dürfen die Kennzeichen nicht mehr am Fahrzeug angebracht sein. Sie können sie jedoch aufbewahren, falls Sie sie für spätere Zwecke benötigen oder entsorgen möchten.